Rechtsprechung
   BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3328
BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86.01 (https://dejure.org/2001,3328)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3328) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Divergenzrüge - Gebührenbescheid - Bestandskraft - Wiederaufgreifen des Verfahrens - Zweitbescheid - Verfügung - Rechtsbehelfsbelehrung - Aufklärungsrüge

  • Judicialis

    VwGO § 58; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 2; ; VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3; ; VwVfG § 51

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 58 § 132 Abs. 2 Nrn. 2, 3; VwVfG § 51
    Divergenzrüge; Gebührenbescheid; Bestandskraft; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Zweitbescheid; Verfügung, wiederholende; Rechtsmittelbelehrung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Verwaltungsakt nach § 35 S. 1 VwVfG - "Wiederholende Verfügung" mit Rechtsbehelfsbelehrung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 3119 (Ls.)
  • NVwZ 2002, 482
  • DÖV 2002, 485
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die abweichenden Aussagen in BVerwGE 13, 99 sind überholt.

    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .

    Die abweichenden Aussagen im Urteil vom 10. Oktober 1961 (a.a.O., S. 103), die daran anknüpfen, eine wiederholende Verfügung diene "der Unterrichtung, nicht der Regelung", sind spätestens seit In-Kraft-Treten der Verwaltungsverfahrensgesetze überholt.

  • BVerwG, 10.08.1995 - 7 B 296.95

    Unterscheidung hinsichtlich der verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung von

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3).

    Diese Verfahrensweise beruht auf der richtigen Erkenntnis, dass auch die Ablehnung eines Wiederaufgreifens des Verfahrens ein anfechtbarer Verwaltungsakt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3, S. 6 f. m.w.N.) der insoweit auch einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich ist (vgl. § 58 VwGO).

  • BVerwG, 30.01.1974 - VIII C 20.72

    Wehrpflichtigen-Mietzuschuß - § 35 VwVfG, § 51 VwVfG, Zweitbescheid, Anspruch auf

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .
  • BVerwG, 14.03.1984 - 6 C 107.82

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Wiederholter Antrag - Erneute

    Auszug aus BVerwG, 10.12.2001 - 9 B 86.01
    Die Beschwerde rügt eine Abweichung von den Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. März 1984 - BVerwG 6 C 107.82 - BVerwGE 69, 90 , vom 30. Januar 1974 - BVerwG 8 C 20.72 - BVerwGE 44, 333 und vom 10. Oktober 1961 - BVerwG 6 C 123.59 - BVerwGE 13, 99 .
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 3.08

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Handelsstatistik; Deutung eines zweiten

    Der Widerspruchsentscheid enthält damit lediglich eine wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen des Verfahrens und keinen Zweitbescheid, der neben der positiven Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und - bei Bestätigung des Erstbescheids - die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (vgl. Beschluss vom 10. August 1995 - BVerwG 7 B 296.95 - VIZ 1995, 656; Beschluss vom 10. Dezember 2001 - BVerwG 9 B 86.01 - NVwZ 2002, 482).
  • VG Minden, 29.12.2020 - 12 K 2070/18
    vgl. zur Verwaltungsakt-Qualität einer wiederholenden Verfügung bei Bestandskraft: BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, juris Rn. 4; von Alemann/Scheffczyk , in Bader/Ronellenfisch, BeckOK VwVfG, 47. Edition, Stand 1. April 2020, § 35 Rn. 189; Barczak , in: JuS 2018, 238, 242.
  • VG Göttingen, 13.08.2002 - 3 A 3280/00

    Zulage wegen Wahrnehmung der Funktionen eines höherwertigen Amtes; Aufgaben eines

    Denn eine wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem Regelungsgehalt nach der neueren höchstrichterlichen Rechtsprechung, der das Gericht folgt, ein Verwaltungsakt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.12.2001 - 9 B 86.01 -, NVwZ 2002, 492/493; Beschluss vom 10.08.1995 - 7 B 296.95 -, Buchholz 114 § 2 VZOG Nr. 3).

    Die abweichenden Aussagen im Urteil des BVerwG vom 10.10.1961 (- 6 C 123.59 -, BVerwGE 13, 99/103) sind überholt (BVerwG, Beschluss vom 10.12.2001, a.a.O.).

  • OVG Thüringen, 09.09.2013 - 4 EO 1275/04

    Zum Schuldner der Wassergebühr bei der Wasserversorgung mehrerer

    Nur unter diesem Aspekt kann sie auf Setzung einer Rechtsfolge gerichtet sein und auch einen verfahrensgestaltenden Verwaltungsakt darstellen (vgl. Senatsbeschluss vom 23. Januar 2012 - 4 ZKO 521/11 - n. v.; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 2008 - 7 C 3/08 - Buchholz 316 § 51 VwVfG Nr. 51, vom 31. Januar 1974 - VIII C 20.72 -, BVerwGE 44, 333, 334 und vom 21. März 1979 - 6 C 10/78 -, BVerwGE 57, 342, 345 sowie Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482; Henneke, in: Knack/Henneke, VwVfG, 9. Auflage 2010, § 35 Rn. 71).
  • VG Augsburg, 08.02.2018 - Au 2 K 17.206

    Kein Anspruch auf Neuberechnung der Versorgungsbezüge

    Hinsichtlich ihrer verwaltungsverfahrensgestaltenden Wirkung gilt, dass die sog. wiederholende Verfügung als negative Entscheidung über das Wiederaufgreifen die gerichtliche Prüfung darauf beschränkt, ob die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verwaltungsverfahrens nach § 51 VwVfG gegeben sind, während der Zweitbescheid neben der positiven (Inzident-)Entscheidung über das Wiederaufgreifen zugleich eine erneute Sachentscheidung enthält und bei Bestätigung oder nicht antragsgemäßer Änderung des Erstbescheids die gerichtliche Prüfung über das Begehren in der Sache eröffnet (vgl. BVerwG, B.v. 10.12.2001 - 9 B 86.01 - juris Rn. 4; B.v. 10.8.1995 - 7 B 296.95 - juris Rn. 3; VG Mainz, U.v. 31.5.2016 - 1 K 21/15.MZ - juris Rn. 37).
  • VGH Bayern, 24.10.2017 - 3 ZB 17.906

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - Antrag auf pauschale Dienstbefreiung

    Ebenso wenig auf die Frage, ob die wiederholende Verfügung deshalb Verwaltungsakt ist, weil sie auch die (konkludente) Entscheidung darüber beinhaltet, dass Gründe für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nach Art. 51 BayVwVfG nicht vorliegen (vgl. von Alemann/Scheffczyk a.a.O. Rn.189 unter Hinweis auf BVerwG NVwZ 2002, 482; vgl. auch Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 8. Aufl. 2014, § 51 Rn. 5).
  • VG Gießen, 15.11.2023 - 8 K 1297/23

    Zu den Grenzen der gerichtlichen Überprüfung der Wirtschaftsplanung von

    Schließlich handelt es sich auch nicht um eine wiederholende Verfügung, mit der ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens nach § 51 VwVfG - der nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG auch auf die Industrie- und Handelskammern Anwendung findet (vgl. Schoch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand: August 2022, § 1 VwVfG, Rdnr. 44) - abgelehnt wird und die mit diesem Regelungsgehalt ein Verwaltungsakt ist (vgl. hierzu BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, juris).
  • VG Lüneburg, 01.09.2023 - 1 A 245/20

    NiB-AUM; Nib-Aum; Wirtschaftliches Risiko der landwirtschaftlichen Tätigkeit; Zum

    Somit liegt auch keine wiederholende Verfügung eines bestandskräftigen Verwaltungsaktes vor, die nach der Rechtsprechung des Eufach0000000009s unter Umständen zu einer Verwaltungsaktsqualität der wiederholenden Verfügung und damit zu einer verwaltungsgerichtlichen Angreifbarkeit führt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 10.12.2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482).
  • VG Neustadt, 11.07.2018 - 5 K 781/17

    Einordnung eines Bescheides als Zweitbescheid oder als wiederholende Verfügung;

    Die wiederholende Verfügung, mit der ein Wiederaufgreifen des Verfahrens abgelehnt wird, ist mit diesem verfahrensrechtlichen Regelungsgehalt ebenfalls ein Verwaltungsakt und insoweit einer Rechtsbehelfsbelehrung zugänglich (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, NVwZ 2002, 482).
  • VG Minden, 03.07.2020 - 12 K 3207/18
    vgl. zur Verwaltungsakt-Qualität einer wiederholenden Verfügung bei Bestandskraft: BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 2001 - 9 B 86/01 -, juris Rn. 4; von Alemann/Scheffczyk , in Bader/Ronellenfisch, BeckOK VwVfG, 47. Edition, Stand 01. April 2020, § 35 Rn. 189; Barczak , in: JuS 2018, 238, 242.
  • VG Schleswig, 13.06.2016 - 4 A 114/14

    Grundstückseigener Anschluss an öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 30.09.2011 - 4/11
  • VG Mainz, 31.05.2016 - 1 K 21/15

    Zur Abgrenzung von wiederholender Verfügung und Zweitbescheid - Vertretbarkeit

  • VG Bayreuth, 27.10.2020 - B 5 K 19.485

    Unzulässige und unbegründete Klage auf Gewährung von Beihilfeleistungen für

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht